Die Frage des Tages, die mir bei der Bearbeitung meiner Steuerklärung gestellt wurde:
Besitzen Sie schutzwürdige Kulturgüter, die weder zur Einkunftserzielung noch zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden?
Leider besitze ich weder ein altes Landgut im ehemaligen Ostpreußen noch ein schweizer Chalet noch eine maison de campagne (Ferienhaus auf dem Land) in Frankreich.
Auch ein alter Eichenhain mit der Familiengruft von Graf Schimmelmann gehört mir nicht.
Quel dommage! (Wie schade!)
Aber was nicht ist, kann ja noch werden.